ZT Wunderer GmbH
Hornweg 31
A-6370 Kitzbühel

Tel: +43 (0) 5356  73085
Fax: +43 (0) 5356 73085 DW 20

Mobil (Paul Wunderer): +43 (0) 664 3375785
 

E-Mail:  office@wunderer.co.at

Geschäftsführung: DI Paul Wunderer

UID-Nummer: ATU 61965902

Firmenbuchnummer: FN 259633p, Firma: ZT Wunderer GmbH, Rechtsform: GmbH, Sitz: Hornweg Nr.31 A-6370 Kitzbühel, Gerichtsstand: Landesgericht Innsbruck


Bankverbindungen:

Raiffeisenbank Kitzbühel, Kto.-Nr. 3.488.848, BLZ 36263

IBAN: AT41 3626 3000 0348 8848, BIC: RZTI AT 22263

Sparkasse Kitzbühel, Kto.-Nr. 025874, BLZ 20505

IBAN: AT25 2050 5000 0002 5874, BIC: SPKI AT2K XXX

Haftungsausschluss

Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Webseiten kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. ZT Wunderer GmbH übernimmt insbesondere keinerlei Haftung, für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

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Urheberrecht

Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Zeichnungen usw.) unterliegen dem Urheberrecht. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Berechtigten. Dies gilt insbesondere für Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen.

Die unerlaubte Kopie, Reproduktion oder sonstige kommerzielle Verwendung einzelner Inhalte oder kompletter Seiten wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.


 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

• Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis auf Widerruf der ZT Wunderer GmbH ab Abschluss der Beauftragung

Rechte des Auftraggebers

•  Die Prüftätigkeiten werden unabhängig, unparteilich und nicht diskriminierend durchgeführt.

• Informationen, die im Zuge der Prüftätigkeiten erhalten oder erstellt wurden werden vertraulich behandelt. Ebenso werden Informationen über den Auftraggeber vertraulich behandelt, die nicht selbst vom Auftraggeber erhalten wurden.

• Der Auftraggeber wird im Voraus über allfällige Informationen unterrichtet, welche die ZT WUNDERER GMBH beabsichtigt, öffentlich zu machen.

• Wenn es durch gesetzliche Verpflichtungen gefordert ist, oder durch vertragliche Verpflichtungen gestattet ist Informationen weiterzugeben, so wird der Auftraggeber über die Weitergabe der Informationen unterrichtet, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.

• Wir stellen auf Anfrage Informationen über unsere Zertifizierungsprogramme, einschließlich der Evaluierungsverfahren, Regeln und Verfahren zur Erteilung, Aufrechterhaltung der Zertifizierung, Aussetzung, Zurückziehung oder Verweigerung der Zertifizierung bereit.

• Wir stellen auf Anfrage Informationen über unsere Prüftätigkeiten für den jeweiligen Auftraggeber zur Verfügung.

• Die ZT WUNDERER GMBH führt die beauftragten Prüftätigkeiten in der Regel selbst durch.

• Durch nachfolgende Gründe kann es dazu kommen, dass die ZT WUNDERER GMBH beabsichtigt, Teile von Prüfungen an kompetente Subunternehmer vergeben: – unvorhergesehene oder ungewöhnliche Arbeitsbelastung – Verhinderung für die Durchführung der Prüfung wesentlicher Mitarbeiter – ein Teil der Prüfung beinhaltet eine Tätigkeit, die über die Kompetenz der ZT WUNDERER GMBH hinausgeht

• Die Verantwortung betreffend der gesamten Prüftätigkeiten verbleibt bei der ZT WUNDERER GMBH

• Unsere Kunden werden gebeten sich bei Beschwerden und Einsprüche per E-Mail an uns zu wenden. Außerdem besteht die Möglichkeit auf unserer Homepage mit uns in Kontakt zu treten.

• Auf Anfrage wird dem Kunden das Verfahren zur Behandlung von Beschwerden und Einsprüchen zur Verfügung gestellt.

• Die ZT WUNDERER GMBH stellt als GMBH eine juristische Person dar und kann rechtlich verantwortlich gemacht werden.

• Grundsätzlich gelten die ABG als Vertragsgrundlage – Gerichtsstand ist (wenn nicht anders vereinbart) der Sitz der ZT WUNDERER GMBH in Kitzbühel.

• Teilnahme von Vertretern des Auftraggebers bei Prüftätigkeiten, wenn dies erforderlich ist.

2 Pflichten des Kunden

• Der Auftraggeber verpflichtet sich alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen für die Durchführung der Überprüfungen, einschließlich der zur Verfügung Stellung der Dokumentation und Aufzeichnungen (zB Schaltplan, Montagezeichnung, etc.) für die Prüfung. Einer Überprüfung deren Richtigkeit verpflichten wir uns nicht. Wir gehen von einer Richtigkeit er Unterlagen des Auftraggebers aus.

• Ansprüche hinsichtlich der Prüfung im Einklang mit dem Geltungsbereich der Prüfung zu erheben

• Wenn der Kunde anderen die Prüfungsdokumente zur Verfügung stellt, so müssen die Dokumente in ihrer Gesamtheit bzw. so, wie sie im Zertifizierungsprogramm festgelegt, vervielfältigt werden.

• TÜV ÖSTERREICH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von mündlichen Auskünften des AG oder seiner Mitarbeiter zu überprüfen, sodass er von der Richtigkeit solcher Angaben ausgehen darf.

• Bei Bezugnahme auf ihre Prüfung in Kommunikationsmedien, wie z.B. Dokumenten, Broschüren oder Werbematerialien, die Anforderungen der Prüfstelle, oder wie im Prüfungsprogramm festgelegt, zu erfüllen.

• Alle Anforderungen zu erfüllen, die im Prüfungsprogramm beschrieben sind und die sich auf die Verwendung von Konformitätszeichen sowie auf Informationen in Bezug auf das Produkt beziehen.

• Aufzeichnungen aller Beschwerden aufzubewahren, die dem Kunden in Bezug auf die Einhaltung der Prüfungsanforderungen bekannt gemacht wurden und diese Aufzeichnungen der Prüfstelle auf Anfrage zur Verfügung zu stellen, und

         Geeignete Maßnahmen zu ergreifen in Bezug auf solche Beschwerden sowie jegliche Mängel, die an den Produkten entdeckt wurden und die die Einhaltung der Anforderungen an die Prüfung beeinflussen

         Die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren

• Die Prüfungsstelle unverzüglich über Veränderungen zu informieren, die seine Fähigkeit, die Prüfungsanforderungen zu erfüllen, beeinträchtigen könnte.

3 Gebühren

• Da die Prüfungsstelle von dritter Stelle keinerlei finanzielle Unterstützung erhält, sind die durchgeführten Prüfungen gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Aufwand für die Prüfung.

4 Datenschutz

• Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und ist auch gesetzlich gefordert. Ihre Daten werden im Einklang mit der DSGVO behandelt.

• Alle Mitarbeiter der ZT Wunderer GmbH sind zur Verschwiegenheit ihrer Daten bezüglich Dritter verpflichtet

• Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich bitte an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzgesetz verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.