Gesetzliche Grundlagen
für unsere Tätigkeiten

Arbeitsmittelverordnung 2000 (AMVO 2000):

Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind. Zu den Arbeitsmitteln gehören insbesondere auch Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Dampfkessel, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Behälter, Silos, Förderleitungen, kraftbetriebene Türen und Tore sowie Hub-, Kipp- und Rolltore.
Benutzung im Sinne dieser Verordnung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffende Tätigkeiten wie In- und Außerbetriebnahme, Gebrauch, Transport, Instandsetzung, Umbau, Instandhaltung, Wartung und Reinigung.

In den §7 (Abnahmeprüfung) und §8 (wiederkehrende Prüfung) sind die wichtigsten Prüfungen geregelt.

ArbeitnehmerInnenschutz-gesetz:

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt Verordnungen gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Arbeitsstättenverordnung:

Die Bestimmungen dieser Verordnung – mit Ausnahme des 6. Abschnittes (Gebäude auf Baustellen) – gelten für Arbeitsstätten im Sinne des § 19 ASchG, und zwar sowohl für Arbeitsstätten in Gebäuden als auch, soweit sich die einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich auf Gebäude oder auf Räume beziehen, für Arbeitsstätten im Freien.

Tiroler Aufzugsgesetz:

Dieses Gesetz regelt den Einbau, Betrieb und die Instandhaltung von Aufzügen in Tirol.

Anwendbare Normen

Normen erhalten Sie beim österreichischen Normungsinstitut: https://www.as-search.at/

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